Allgemeine Geschäftsbedingungen der PS Stützpunkt Personal-Service Group, kurz PS-Stützpunkt, für Personalbereitstellung und Arbeitskräftevermittlung, sowie die Schaltung von Inseraten und Werbemitteilungen.
Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der Firma PS-Stützpunkt und seinen Vertragspartnern, im Folgenden kurz Kunden genannt, insbesondere im Rahmen der Arbeitskräfteüberlassung und der Arbeitskräftevermittlung. Die Firma PS-Stützpunkt erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen wobei allfällige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden keinesfalls zur Anwendung gelangen, auch dann nicht, wenn sie Bestimmungen beinhalten, die von den vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht geregelt werden. Vereinbarungen zwischen PS-Stützpunkt und Auftraggeber bedürfen der Schriftform. Diese AGB gelten nicht nur für das erste Rechtsgeschäft, sondern ausdrücklich auch für sämtliche weiteren Geschäfte, wie insbesondere Folge- und Zusatzaufträge. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB lässt die übrigen Bestimmungen unberührt.
Der Vertrag kommt entweder durch Unterfertigung des Angebotes oder der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber oder durch Übersendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch PS-Stützpunkt oder – ohne Unterfertigung – durch Aufnahme der Beschäftigung der überlassenen Arbeitskräfte zustande.
Die Abrechnung der Leistungen durch PS-Stützpunkt erfolgt wöchentlich. Die Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Überweisung fällig. Die angeführten Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Sofern für einzelne Leistungen der Firma PS-Stützpunkt nicht ausdrücklich fixe Preise vereinbart werden gelten die für den Zeitpunkt der Leistungserbringung von der Firma PS-Stützpunkt jeweils verrechneten Preise als vereinbart. Bei Zahlungsverzug ist PS-Stützpunkt berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der Kreditbeschaffungskosten, mindestens aber 7,5% p.a. zu verrechnen. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde bei Zahlungsverzug sämtliche Aufwendungen zur Betreibung der Forderung, insbesondere Mahn- und Inkassospesen zu tragen. Bei Zahlungsverzug ist PS-Stützpunkt berechtigt, die Leistungserbringung einzustellen und die überlassenen Arbeitskräfte abzuziehen.
Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam, nichtig sein oder werden, so bleibt der Vertrag, als auch die übrigen Vertragsbedingungen wirksam. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Vertragsbeziehung zwischen der Firma PS-Stützpunkt und dem Kunden ist das sachlich zuständige Gericht in Graz. Es gilt österreichisches Recht.
Hinweise zur Sprachregelung:
Im Sinne der leichteren Lesbarkeit wurde in diesen AGB auf die Unterscheidung in weibliche und männliche Schreibweise verzichtet. Das betreffende Wort bezieht sich jedoch auf beide Geschlechter. So sind beispielsweise mit Kandidaten sowohl Kandidatinnen als auch Kandidaten gemeint.
Besondere Geschäftsbedingungen der PS-Stützpunkt Personalservice GmbH, kurz PS-Stützpunkt:
In Ergänzung der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden für folgende Tätigkeiten nachstehende besondere Geschäftsbedingungen vereinbart:
A. Arbeitsvermittlung
B. Personalbereitstellung
Vorzeitige Beendigung des Vertrages:
PS-Stützpunkt ist berechtigt, den Vertrag auch vorzeitig ohne Einhaltung von Fristen und Terminen aufzulösen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Wichtige Gründe sind insbesondere, wenn:
Gewährleistung:
Haftung:
PS-Stützpunkt und Auftraggeber verpflichten sich zur Einhaltung der Bestimmungen des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (BGBl 1988/196idgF).
C. Schaltung von Inseraten und Werbemitteilungen
Für den Inhalt und die Richtigkeit sowie die Zulässigkeit der zur Schaltung eines Inserates zur Verfügung gestellten Text und Bildunterlagen ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Die Firma PS-Stützpunkt ist insbesondere nicht verpflichtet, das beauftragte Inserat auf die Beeinträchtigung von Rechten Dritter hin zu überprüfen.
Vielmehr ist der Auftraggeber verpflichtet, die Firma PS-Stützpunkt von Ansprüchen Dritter freizustellen, die aus irgendeinem Grunde im Zusammenhang mit der Ausführung des Inseratenauftrages erwachsen können. Werden bei der Beauftragung des Inserates Immaterialgüterrechte benutzt, haftet ausschließlich der Kunde für die Berechtigung der Nutzung und erklärt bereits bei Erteilung des Auftrages, dass er hierzu berechtigt ist.
Jedenfalls ist der Kunde verpflichtet, das geschaltete Inserat unverzüglich nach der ersten Schaltung bzw. sofern vorgesehen nach Übermittlung eines Bürstenabzuges zu überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Die Geltendmachung von Schadenersatz durch den Kunden ist ausgeschlossen, sofern nicht nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen eine Haftung besteht. Jedenfalls ist die Haftung jedoch für Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn sowie für Schäden aufgrund von Ansprüchen Dritter
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